Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGBs)
Kochkurse / Weinseminare / Mehr-Gänge-Menü-Veranstaltungen
Hackbarth Gastronomie GmbH – Vonlogie by Uschi Geisinger
Oberhausen/Rhld
§ 1 Geltungsbereich
Anmeldungen / Buchungen zu Kochkursen, Weinseminaren und Mehr-Gänge-Menü-
Veranstaltungen
(Vertragspartner: Hackbarth Gastronomie GmbH – Vonlogie by Uschi Geisinger, Grafenbusch 18, 46047
Oberhausen – AG Duisburg – HRB 12494 -) sind ausschließlich auf der Grundlage der
nachfolgenden Geschäftsbedingungen möglich.
§ 2 Vertragsschluss
Mit der Anmeldung zu einem oder mehreren Kochkursen, Weinseminaren und Mehr-Gänge-
Menü-Veranstaltungen (nachfolgend: Kurs) in Hackbarth Gastronomie GmbH – Vonlogie by Uschi Geisinger bietet der Teilnehmer
(Anmeldende) Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH (Veranstalter) für sich verbindlich
(vorbehaltlich eines gesetzlichen Widerrufsrechts) den Abschluss eines Vertrages an,
dessen Bedingungen sich aus dem beschriebenen Kurs/Seminar/Veranstaltung und diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.
Vor Absendung des Angebots auf elektronischem Weg besteht die Möglichkeit der Prüfung
und Korrektur der vom Anmeldenden angegebenen Daten.
Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich, per Fax oder elektronisch (online/Internet),
erfolgen. Sie ist nur in deutscher Sprache möglich.
Der Vertrag kommt zustande, wenn er von Hackbarth Gastronomie GmbH
(Veranstalter) schriftlich oder elektronisch dem Teilnehmer an dessen bekanntgegebene
Anschrift, Fax-Nummer oder eMail-Adresse bestätigt wird. Der Teilnehmer haftet für die
ordnungsgemäße Datenbekanntgabe seiner Anschrift, Fax-Nummer oder eMail-Adresse.
Meldet der Teilnehmer mehrere Personen (sich selbst und Dritte) an, haftet er für alle
Verpflichtungen von mitangemeldeten Personen eigenständig.
Mit der Bestätigung ist der Teilnehmer verpflichtet, die Kursgebühr nach Rechnungslegung
zu bezahlen. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich Barzahlung/Kreditkarten (mit
Ausnahme AMEX (American Express)/EC-Karten (maestro oder Vpay) akzeptiert.
§ 3 Widerrufsrecht (§ 312 g BGB, § 355 BGB)
Ist der Anmeldende ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 BGB), so steht ihm das
Recht zu, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss (§ 2: Buchungsbestätigung von Hackbarth
Gastronomie Betrieb GmbH).
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss eine eindeutige Erklärung (per Post, Fax oder E-
Mail) gegenüber Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH gerichtet sein und diese vor Ablauf
der Widerrufsfrist abgesendet worden sein.
§ 4 Storno / Übertragbarkeit
Dem Anmeldenden wird zugestanden, bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn schriftlich oder
elektronisch seine Teilnahme an dem gebuchten Kurs abzusagen. Für diesen Fall wird die
bereits gezahlte Kursgebühr erstattet bzw. auf Wunsch gutgeschrieben.
Kürzere Absagen (d.h. zwischen dem 6. Kalendertag bis zum Kursbeginn) lassen die
Kursgebühr unberührt. Eine Erstattung oder Gutschrift findet dann n i c h t statt. Die
Stellung eines geeigneten Ersatzteilnehmers bleibt dem Anmeldenden bis zum Kursbeginn
jedoch zugestanden (Übertragbarkeit der Kursteilnahme).
Der Nachweis, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die
Kursgebühr entstanden ist, bleibt ausdrücklich dem Anmeldenden zugestanden. In diesem
Falle ist der Anmeldende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
§ 5 Leistung
Die Leistung von Hackbarth Gastronomie Betrieb GmbH ergibt sich ausschließlich aus der
zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung des/der Kochkurses, Weinseminars
bzw. Mehr-Gänge-Menü-Veranstaltung in Verbindung mit dem Inhalt der
Buchungsbestätigung.
Nebenabreden, die den Leistungsinhalt des/der Kochkurses, Weinseminars bzw. Mehr-
Gänge-Menü-Veranstaltung erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Hackbarth
Gastronomie GmbH verbindlich. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses.
Hackbarth Gastronomie GmbH bleibt ausdrücklich vorbehalten, den Kurs abzusagen
und/oder ausfallen zu lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist insbesondere
gegeben bei Krankheit des Kursleiters, Ausfall technischer Einrichtungen des Veranstalters
(Restaurant / Küche) und/oder zu geringer Teilnehmerzahl (Nichterreichen der in der
Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Mindestteilnehmerzahl).
Bei Absage/Ausfall des Kurses aus wichtigem Grund wird die gezahlte Teilnahmegebühr
zinslos an den Teilnehmer erstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind wechselseitig
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 6 Haftung / Verjährung
a) Teilnehmer
Der Teilnehmer ist für Unfälle mit Küchengeräten, die auf seiner eigenen Fehlbedienung
beruhen, ausschließlich selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl bei eigenen Verletzungen als
auch gegenüber dem Veranstalter oder Dritten (weiteren Teilnehmern).
Der Teilnehmer haftet für sämtliche Beschädigungen, die er an Gegenständen und
Einrichtungen des Veranstalters verursacht.
Der Veranstalter haftet nicht für allergische Reaktionen des Teilnehmers bei eigenen
Lebensmittelunverträglichkeiten, die aus dem Genuß oder der Verarbeitung von
Lebensmitteln im Rahmen des Kurses entstehen können. Im Zweifelsfall hat sich der
Teilnehmer vor dem Kursbesuch mit seinem behandelnden Arzt abzustimmen.
b) Veranstalter
Hackbarth Gastronomie GmbH haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie
deliktisch (unerlaubte Handlungen) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung
bei der Verletzung sog. Kardinalspflichten wird auf den gewöhnlichen, regelmäßig
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gelten die
vorstehenden Rechtsbeschränkungen auch nicht für eine Haftung für grob fahrlässig
verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters steht diejenige
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters gleich. Garantien
werden keine abgegeben.
Alle Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung.
Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist.
Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gilt die Verkürzung auch nicht für eine Haftung
für grob fahrlässig verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers
steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers gleich.
§ 7 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht durch spezielle
Verbrauchervorschriften etwas anderes festgeschrieben ist.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oberhausen/Rhld.
Stand: November 2015